Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Ultraschalldiagnostik ist in der modernen Geburtshilfe unverzichtbar geworden. Sie hilft nicht nur, die Gesundheit von Mutter und Kind zu überwachen, sondern ist oft der erste Moment, in dem werdende Eltern einen Blick auf ihr Baby werfen können. Der medizinische Zweck steht jedoch im Vordergrund: Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Schwangerschaft normal verläuft und sich Ihr Kind gesund entwickelt.

Basis-Ultraschalluntersuchungen

Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen während einer unkomplizierten Schwangerschaft. Diese finden in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat statt.

Bei jeder Untersuchung überprüfen wir:
  • Die altersgerechte Entwicklung des Ungeborenen
  • Mögliche Mehrlingsschwangerschaften
  • Hinweise auf Entwicklungsstörungen
Bilder auf USB-Stick

Auf Wunsch können wir Ihnen die während der Untersuchung gespeicherten Bilder auf einem USB-Stick zur Verfügung stellen. So haben Sie die Möglichkeit, die Bilder jederzeit einzusehen. Dieser Service kostet 10 Euro. Bitte informieren Sie unser Team vor der Untersuchung, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten.

Ultraschalluntersuchung

Erster Basis-Ultraschall

9.-12. Schwangerschaftswoche

  • Bestätigung der Schwangerschaft
  • Kontrolle der korrekten Einnistung in der Gebärmutter
  • Erste Messungen (Körperlänge, Kopfdurchmesser)
  • Überprüfung des Herzschlags
  • Feststellung einer möglichen Mehrlingsschwangerschaft
  • Schätzung des voraussichtlichen Geburtstermins

Zweiter Basis-Ultraschall

19.-22. Schwangerschaftswoche

Sie haben die Wahl zwischen:

  1. Basis-Ultraschall: Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen, Kontrolle der Plazenta und der Fruchtwassermenge
  2. Erweiterter Basis-Ultraschall: Zusätzliche Überprüfung wie z.B. von Kopf, Hirnkammer, Kleinhirn, Hals und Rücken, Kontrolle Größenverhältnis von Herz und Brustkorb und detaillierte Untersuchung der Organe wie das Gehirn und das Herz

Für Neugierige: In diesem Zeitraum lässt sich auch das Geschlecht des Kindes erkennen, falls Sie dies wünschen.

Dritter Basis-Ultraschall

9.-32. Schwangerschaftswoche

  • Kontrolle der Kindslage und des Herzschlags Ihres Kindes
  • Kontrolle der Hinweiszeichen für Entwicklungsstörungen
  • Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen
  • Beurteilung der Fruchtwassermenge
  • Überprüfung des Wachstums

Spezielle Ultraschalluntersuchungen

Wenn während der Basisuntersuchungen Auffälligkeiten festgestellt werden oder besondere Risiken bestehen, können spezielle Ultraschalluntersuchungen notwendig sein. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Doppler-Ultraschall

Überprüfung des Blutflusses in den mütterlichen und kindlichen Gefäßen, z.B. bei Verdacht auf eine Unterversorgung des Kindes.

Feindiagnostik (Organ-Ultraschall)

Diese Untersuchung wird mit hochauflösenden Geräten durchgeführt und ermöglicht die genaue Betrachtung von Organen wie dem Gehirn, dem Herzen und den Nieren des Kindes.

3D/4D-Ultraschall

Der 3D- oder 4D-Ultraschall erzeugt ein räumliches Bild oder Video des Ungeborenen und ist für Eltern oft ein besonderes emotionales Erlebnis. Allerdings liefert dieser Ultraschall selten medizinisch relevante Informationen und wird seit 2021 nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie) macht das Kind in der Gebärmutter sichtbar. Dabei werden nicht hörbare Schallwellen verwendet, die von Körpergewebe reflektiert und in ein Bild umgewandelt werden. In der Frühschwangerschaft kann eine Vaginalsonde eingesetzt werden, später erfolgt die Untersuchung über die Bauchdecke.

Ein Schallkopf sendet Schallwellen in den Körper, die vom Gewebe reflektiert werden. Diese Echos werden vom Gerät in ein bewegtes Bild auf einem Monitor umgewandelt. Für einen besseren Kontakt wird Gel auf die Haut aufgetragen.

Die Kosten für die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Sie haben in jedem Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf eine solche Untersuchung.

Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand gibt es keine Belege für Schäden durch Ultraschall. Beim Doppler-Ultraschall wird die Untersuchungszeit in der Frühschwangerschaft kurz gehalten, da dabei Wärme im Gewebe entstehen kann.

Ja, Sie haben das Recht, auf alle oder einzelne Ultraschalluntersuchungen zu verzichten. Bedenken Sie jedoch, dass dadurch mögliche Auffälligkeiten unerkannt bleiben könnten.

Eine zuverlässige Geschlechtsbestimmung ist meist ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich. Aus rechtlichen Gründen darf das Geschlecht vor der 14. Woche nicht mitgeteilt werden.

Nein, Hebammen führen keine Ultraschalluntersuchungen zur Fehlbildungsdiagnostik oder bei auffälligen Schwangerschaftsverläufen durch.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (IGeL-Leistungen) erfüllen nicht die Kriterien für eine Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden.

Nein, seit 2021 sind Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation (z.B. “Babykino”) verboten. Zusätzliche Untersuchungen sind nur erlaubt, wenn sie ärztlich als medizinisch sinnvoll erachtet werden.